Begründung: Die Klägerin betreibt österreichweit einen Fotoversand und bietet ihren Kunden das gesamte Angebot der Fotoausarbeitung. Die beklagte belgische Gesellschaft ist auf Digitalfotoprodukte und Internet-Anwendungen spezialisiert. Über ihre Internetseite „www.f*****.com" bietet sie den Kunden weltweit die Entwicklung und Ausarbeitung von Digitalfotos an, wobei ihre Leistungen auf dieser Homepage unter anderem auch in deutscher Sprache beworben und angeboten werden. Sobald si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein, dem (ua) jeder in Österreich eingetragene Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter als ordentliches Mitglied beitreten kann. Er verfolgt (ua) den Zweck, zur Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die Beklagte betreibt unter www.go-limited.de eine Website, auf der sie anbietet, eine - einer österreichischen GmbH vergleichbare - „Limited" in England zu gründen, die Gründu... mehr lesen...
Norm: ECG §21 Z10RAO §8 Abs2WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird durch Ziffer 10 nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung. Entscheidungstexte 4 Ob 62/06f Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f Beisatz... mehr lesen...
Norm: ECG §21 Z10RAO §8 Abs2WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird durch Ziffer 10 nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung. Entscheidungstexte 4 Ob 62/06f Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f Beisatz... mehr lesen...