Norm
ECG §21 Z10Rechtssatz
Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird durch Ziffer 10 nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Winkelschreiberei, Vertretungsmonopol der RechtsanwälteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121688Zuletzt aktualisiert am
11.09.2009