Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nahm im Jahr 2018 wegen des Verdachts der unerlaubten Vertriebstätigkeit betreffend Alternative Investment Fonds (AIF) in Österreich in Bezug auf den Verkauf von Anteilen am Miningpool Ermittlungen gegen ein Unternehmen auf, welches im Internet unter dem Schlagwort " XXXX " über diese Vertriebstätigkeiten informierte und auf der Homepage " XXXX " im Impressum auf das Unternehmen "XXXX." mit Sitz in "Dubai XXXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nahm im Jahr 2018 wegen des Verdachts der unerlaubten Vertriebstätigkeit betreffend Alternative Investment Fonds (AIF) in Österreich in Bezug auf den Verkauf von Anteilen am Miningpool Ermittlungen gegen ein Unternehmen auf, welches im Internet unter dem Schlagwort " XXXX " über diese Vertriebstätigkeiten informierte und auf der Homepage " XXXX " im Impressum auf das Unternehmen " XXXX ." mit Sitz in "Dubai XX... mehr lesen...