Entscheidungsgründe: I. 1. Am 8. Mai 1998 fand in Wien eine Wahl in die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien statt, zu der unter anderem die "Interessengemeinschaft Ärzte-Senioren" als Wählergruppe Wahlvorschläge für die Kurie der niedergelassenen Ärzte sowie für die Kurie der Zahnärzte eingebracht hatte und bei der diese Wählergruppe eines der insgesamt 100 Mandate für sich gewinnen konnte. 2. Die "Interessengemeinschaft Ärzte-Senioren" ficht diese Wahl beim Verfas... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art144 Abs1 / AllgÄrzteG 1998 §68 Abs1ÄrzteG 1998 §75 Abs5ÄrzteG 1998 §76ÄrzteG 1998 §77 Abs1Ärztekammer-WahlO §33VfGG §67VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl in die Wiener Ärztekammer durch
die Wählergruppe "Interessengemeinschaft Ärzte-Senioren"; Abweisung
der Wahlanfechtung mangels Prä... mehr lesen...