Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 6. August 2002 wies der Landeshauptmann von Steiermark den Antrag des Beschwerdeführers vom 20. Dezember 2001 (richtig: 19. Dezember 2001) auf Ausstellung des Diploms "Facharzt für Psychiatrie und Neurologie" und auf Eintragung in die Ärzteliste als "Facharzt für Psychiatrie und Neurologie" gemäß § 15 Abs. 3 und 27 Abs. 8 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) ab. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im Wesentlichen aus, der Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteausbildungsO 1974 §32 Abs1;ÄrzteausbildungsO 1974 §34 Abs1;ÄrzteG 1998 §15 Abs3;ÄrzteG 1998 §27 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs. 1 der am 5. März 1994 (dem Stichtag) in Kraft getretenen Ärzte-Ausbildungsordnung 1994 durften lediglich Personen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Ausbildung zum praktischen Arzt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 7. November 2001 bei der Österreichischen Ärztekammer die Eintragung in die Ärzteliste gemäß § 27 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) als Zahnarzt. Auf dem Antragsformular sind als Tag und Ort der Promotion zum Dr. med. univ. "19.2.1984/Belgrad" angegeben. Aus den Verwaltungsakten ergibt sich, dass dem Beschwerdeführer mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 23. Oktober 1997 gemäß § 20 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG) die Verlei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Staatsbürgerschaft82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §18 Abs3;ÄrzteG 1998 §18 Abs4 Z1;ÄrzteG 1998 §211 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §27 Abs1;ÄrzteG 1998 §27 Abs8;StbG 1985 §20;StbG 1985 §6;VwGG §34 Abs1 impl;VwRallg;
Rechtssatz: § 211 Abs. 2 Z. 3 ÄrzteG 1998 nennt als Voraussetzung für die ausnahmsweise Eintragung in die Ärztelist... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Eintragung in die Ärzteliste als Facharzt für Psychiatrie und Neurologie gemäß § 27 Abs. 8 Ärztegesetz 1998 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Dezember 1988 den medizinischen Grad M.B.B.Ch. an der Ain Shams Universität (in Ägypten) erworben. Eine Nostrifikation dieses akademischen Grades in Österreich sei nicht erfolgt. In den ... mehr lesen...
Index: E1EE6J59/04 EU - EWR82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 11997E043 EG Art43;61998CJ0238 Hocsman VORAB;ÄrzteG 1998 §27 Abs8;ÄrzteG 1998 §4 Abs3 Z1;ÄrzteG 1998 §4 Abs7;ÄrzteG 1998 §5;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des Art. 43 EG können sich nur Angehörige eines anderen Mitgliedstaates auf die Vorschrift berufen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften können sich auch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte der vorliegenden Beschwerde wird auf den hg. Beschluss vom 4. Juli 2002, Zl. 2002/11/0106, hingewiesen. Mit diesem Beschluss wurde die Säumnisbeschwerde, in der der Beschwerdeführer geltend gemachte hatte, er habe nach Nichterledigung seines Antrages auf Erlassung eines Bescheides betreffend die mit Rückwirkung ab 3. August 1995 erfolgte Eintragung in die Ärzteliste durch die Österreichische Ärztekammer einen Devolutionsantrag an die belangte Behörde gerichtet, ... mehr lesen...