Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist als Arzt Mitglied der Ärztekammer für Wien. Seit 1. Jänner 1996 bezieht er nach seinem unbestrittenen Vorbringen eine Pension des Wohlfahrtsfonds dieser Kammer. Darüber hinaus ordiniert der Beschwerdeführer fallweise als Wohnsitzarzt. 1.2. Für Zwecke der sozialen Vorsorge besteht als Sondervermögen der Ärztekammer für Wien der Wohlfahrtsfonds dieser Kammer. Ihm gehören gemäß §4 der Satzung dieses Fonds mit bestimmten Ausnahm... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für WienÄrzteG 1998 §195 Abs5
Leitsatz: Inkrafttreten der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für
Wien in der Fassung der Kundmachung vom "Wiener Arzt" 2b/1999 mit dem
Zeitpunkt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde; keine
Rückwirkung mangels entsprechenden Beschlusses der Vollversa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist als Arzt Angehöriger der Ärztekammer für Wien und nach §6 i.V.m. §4 Abs2 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu diesem Wohlfahrtsfonds beitragspflichtig. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat der Beschwerdeausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Antrag des Beschwerdeführers auf Rückzahlung von Beiträgen nach Erfüllung der Beitragspflicht abgewiesen. 2. Mit Erkennt... mehr lesen...