1. Der Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Tirol, verhängte gegen der Antragsteller, der eine ärztliche Ordination betreibt und zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden war, eine Disziplinarstrafe in Form der befristeten Untersagung der Berufsausübung. Gegen diese Entscheidung erhob der Antragsteller Berufung an den damals zuständigen Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer. 2. Gestützt au... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcÄrzteG 1998 §136 Abs2 Z2, Abs5
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des ÄrzteG betr ein Disziplinarvergehen bei Verurteilung wegen bestimmter strafbarer Handlungen infolge zumutbaren Umwegs
Rechtssatz: Der Antragsteller hat die Möglichkeit, eine Entscheidung über das gegen ihn verhängte be... mehr lesen...