Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1075/02 eine Beschwerde der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer anhängig, mit dem das gegen die Vorschreibung einer Umlage in der Höhe von € 100.371,08 zur Bestreitung der kurienspezifischen Maßnahmen für das Jahr 2002 erhobene Rechtsmittel als unbegründet abgewiesen wurde. 2. ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs2ÄrzteG 1998 §132 Abs2ÄrzteG 1998 §195 Abs3Beschluss der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte vom 18.04.01 betreffend die Höhe der KurienumlageUmlagenO der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte vom 05.12.01 betreffend die Vorschreibung einer einmaligen Umlage an die Länderkurien §2
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit eines die Umlagenordnung der Bundeskurie ... mehr lesen...