Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.10.2021 Norm: ÄrzteG 1998 §117b Abs1 Z19ÄrzteG 1998 §117c Abs1 Z6ÄrzteG 1998 §117c Abs1aB-VG Art102 B-VG
Rechtssatz: Hintergrund der mit BGBl I Nr. 86/2020 erfolgten Verschiebung von Angelegenheiten betreffend Anrechnung von Zeiten ärztlicher Aus- oder Weiterbildung vom eigenen zum übertragenen Wirkungsbereich der Österreichischen Ärztekammer war die Judikatur des VfGH zum... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Marvin Novak, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, aktuell vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Österreichischen Ärztekammer vom 10. Juni 2020, Zl. ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. ... mehr lesen...