IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Marvin Novak, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde von Frau A, vertreten durch Rechtsanwältin B, ***, ***, gegen die Spruchpunkte 1., 3. und 4. des Bescheides des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich vom 24. September 2014, Zl. ***, zu Recht: 1. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte 1., 3. und 4. des angefochtenen Besche... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.02.2019 Norm: ÄrzteG 1998 §112ÄrzteG 1998 §115Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §21
Rechtssatz: Für die Rückerstattung von Beiträgen ist eine Verzinsung weder in § 21 Abs 1 Satzung WFF NÖ noch in § 115 ÄrzteG 1998 normiert. Es ist auch nicht zu erkennen, dass der Normgeber einen derartigen Anspruch einräumen wollte bzw liegen keine Anhaltpunkte für das Vorliegen einer Rege... mehr lesen...