Entscheidungen zu § 109 Abs. 8 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2021/11/25 Ro 2020/11/0007

1        Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 2018 wurde, soweit hier von Bedeutung, der Antrag des Revisionswerbers „auf Rückzahlung von Pensionssicherungsbeiträgen ab 01.01.2010“ gemäß §§ 28c und 29c der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich (im Folgenden auch kurz: Satzung) abgewiesen. 2        Die dagegen erhobene Beschwerde wurde (nach Abweisung derselben mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 8. August 2018 und einem Vorlagea... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.2021

RS Vwgh 2021/11/25 Ro 2020/11/0007

Index: L94053 Ärztekammer Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs8AVG §68 Abs1Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §28cSatzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §28c Abs1Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §29cSatzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §29c Abs1Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §5aVwRallg
Rechtssatz: Weder § 109 Abs. 8 Är... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.2021

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