Index: 81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: WBFG 1985 §34 Abs2;WBFG 1985 §34 Abs4;WBFG 1985 §39;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Wohnbeihilfe kommt es ausschließlich auf jenes Einkommen an, das der Berechtigte in dem Zeitraum bezieht, für den die Wohnbeihilfe gewährt werden soll. Die Vorschriften des § 39 WFG 1934 dienen lediglich der Beweiserleichterung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...