Entscheidungen zu § 34 Abs. 4 WBFG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/11/28 88/05/0123

Index: 81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: WBFG 1985 §34 Abs2;WBFG 1985 §34 Abs4;WBFG 1985 §39;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Wohnbeihilfe kommt es ausschließlich auf jenes Einkommen an, das der Berechtigte in dem Zeitraum bezieht, für den die Wohnbeihilfe gewährt werden soll. Die Vorschriften des § 39 WFG 1934 dienen lediglich der Beweiserleichterung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1989

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