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81/02 Sonstiges WasserrechtNorm
WBFG 1985 §34 Abs2;Rechtssatz
Für die Bemessung der Wohnbeihilfe kommt es ausschließlich auf jenes Einkommen an, das der Berechtigte in dem Zeitraum bezieht, für den die Wohnbeihilfe gewährt werden soll. Die Vorschriften des § 39 WFG 1934 dienen lediglich der Beweiserleichterung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050123.X01Im RIS seit
09.11.2006