Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohnha... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 5. März 1973 (Beilage A) haben die beiden Beklagten als Eigentümer je einer Hälfte der Liegenschaft EZ 4812 KG Brigittenau mit dem Haus Wien 20., Klosterneuburgerstraße 127 dem Kläger 97/6000-Miteigentumsanteile an dieser Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an dem in gesonderter Vereinbarung näher bezeichneten Objekt verbunden werden sollte, um S 92.000,-- verkauft. Geplant war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage unter Zuhilfenahme öff... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin in der Zeit vom 25. April 1975 bis zum 31. März 1977 auf der Liegenschaft EZ 15 KG Ober St. Veit, die sie mit Kaufvertrag vom 31. Juli/31. August 1972 erworben hatte, die Wohnhausanlage Wien 13., Schweizertalstraße 13; die Finanzierung erfolgte im Rahmen der Wohnbauförderung 1968. Der Beklagte ist Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnung top. Nr. 13 und des Büros top. Nr. 14 im Dachgeschoß dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 16.7.1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Eigenmittelrestes an Grund- und Baukosten für die Eigentumswohnung Wien 13., Mariensteig 3/II/2, in der Höhe von S 50.898,54 samt 12 % Zinsen seit 16.12.1981 und 18 % Umsatzsteuer von diesen Zinsen. Sie brachte vor (ON 1 und 7, AS 77, 79, 87): Grundlage der Klageforderung sei der Kauf- un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin errichtete als Eigentümerin der Liegenschaft Wien 15., Dankwartgasse 8 - Markgraf-Rüdigerstraße 20 (EZ 884 KG Fünfhaus) ein Wohnhaus mit 28 Eigentumswohnungen. Zur Abdeckung der Baukosten bediente sie sich eines Darlehens nach der Wohnbauförderung 1968, das durch das Amt der Wiener Landesregierung am 5.10.1972 in einer Höhe von 5,102.900 S gewährt wurde. Zur Abdeckung von Kostenerhöhungen wurde ihr am 18.11.1975 ein Nachtragsdarlehen in... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z10WBFG 1968 §34 Abs2WEG 1975 §19
Rechtssatz: Nach dem WBFG 1968 hat die Baukostenaufteilung und Annuitätenaufteilung nach dem Nutzflächenschlüssel zu erfolgen. Soweit diese Spezialbestimmungen nicht Platz greifen, insbesondere bezüglich der Eigenmittel oder der Finanzierung mit sonstigen Fremdmitteln wie Sparkassendarlehen, ist mangels Anwendbarkeit der Berechnung nach § 19 WEG 1975 auf abweichende Vereinbarungen nach §... mehr lesen...