Norm: WBFG 1968 §33 Abs4
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf Kontrolle der in seiner Sphäre gelegenen Entscheidung über den Einsatz der Förderungsmittel erwächst dem Förderungswerber gegen das vom Land bestellte Bauaufsichtsorgan (dessen Aufgaben das Land auch durch einen ihrer eigenen Beamten selbst hätte besorgen lassen können) nicht. Daher können dem dritten Sachverständigen weder unmittelbare Vertragspflichten noch Nebenpflichten einseitig a... mehr lesen...