RS OGH 1981/9/30 6Ob782/80

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Veröffentlicht am 30.09.1981
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Norm

WBFG 1968 §33 Abs4

Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf Kontrolle der in seiner Sphäre gelegenen Entscheidung über den Einsatz der Förderungsmittel erwächst dem Förderungswerber gegen das vom Land bestellte Bauaufsichtsorgan (dessen Aufgaben das Land auch durch einen ihrer eigenen Beamten selbst hätte besorgen lassen können) nicht. Daher können dem dritten Sachverständigen weder unmittelbare Vertragspflichten noch Nebenpflichten einseitig aufgebürdet werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 782/80
    Entscheidungstext OGH 30.09.1981 6 Ob 782/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0082902

Dokumentnummer

JJR_19810930_OGH0002_0060OB00782_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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