Norm: StGB §153WBFG 1968 §12WBFG 1968 §13
Rechtssatz: Zur Frage des aus einer mißbräuchlichen Rücknahme einer zu Recht erfolgten Kündigung von Wohnbauförderungsdarlehen und der anschließend gewährten Sonderbegünstigung der vorzeitigen Darlehensrückzahlung resultierenden Vermögensnachteils des Machtgebers (Zurechnung nur des aus dieser erfließenden Vermögensschadens in Höhe des nachgelassenen Kapitalsbetrages, vermindert um den Zinsenvorteil und... mehr lesen...