Die mitbeteiligte Partei (kurz: Bauwerberin) ist Eigentümerin eines Grundstückes in Innsbruck. Dieses grenzt teils an die öffentliche Verkehrsfläche I und im Übrigen an eine Reihe weiterer Grundstücke, darunter im Südosten an das Grundstück Nr. 278/1 (A-Platz), welches im Eigentum der Erst- bis Zehntbeschwerdeführer steht, und im Nordosten an das Grundstück Nr. 269/1 (mit dem Wohn- und Geschäftshaus I), welches im Eigentum zahlreicher Personen steht (Wohnungseigentumsobjekt mit m... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ABGB §340;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauO Tir 2001 §25 Abs5;BauRallg;EGZPO Art37;
Rechtssatz: Der Umstand, dass sich die Behörden des Verwaltungsverfahrens entgegen § 25 Abs. 5 Tir BauO 2001 weder mit privatrechtlichen Einwe... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland22/02 Zivilprozessordnung
Norm: BauO Bgld 1969;EGZPO Art37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2166/74 E 21. April 1975 VwSlg 8813 A/1975; RS 2 Stammrechtssatz Eine Verletzung der Re... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei JH hatte im April 1974 um die Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes, enthaltend einen Siloraum, einen Mehrzweckraum, einen Hühnerstall, einen Geräteschuppen und zwei Räume für die Einstellung von landwirtschaftlichen Maschinen, angesucht. Bei der am 29. April 1974 vom Bürgermeister der Gemeinde J abgehaltenen Bauverhandlung waren laut Verhandlungsschrift folgende Erklärungen abgegeben worden: „Der Anrainer ET ist mit der geplant... mehr lesen...
Index: Baurecht - BgldL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag BurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §364AVG §58 Abs2 implizitBauO Bgld 19... mehr lesen...