Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 1983 führte das Zollamt Innsbruck eine Versteigerung durch, bei der unter anderem die unter Verwahrungspost 621/83 gelagerten 100.000 Schlauchstücke aus Plastik versteigert werden sollten. Ein Sachbearbeiter des Zollamtes begab sich vor der Versteigerung in das vom Vetragsbediensteten Alois S*** verwaltete Lager und teilte ihm mit, daß die 100.000 Schlauchstücke zur Versteigerung gelangen. Alois S*** verwechselte die Schlauchstücke mit den zur V... mehr lesen...
Norm: AbgEO §44AbgEO §48AHG §1 Cd1bEO §278
Rechtssatz: Der in einem Fahrnisexekutionsverfahren erteilte Zuschlag ist wirkungslos, wenn ein Widerspruch zwischen dem zur Versteigerung Ausgebotenen (hier: Schlauchstücke aus Plastik) und dem im Versteigerungstermin als Gegenstand der Versteigerung Vorgezeigten (Explosionsschutzsicherungen aus Messing) besteht. Der vermeintliche Ersteher der nur vorgezeigten (wesentlich wertvolleren) Gegenstände kan... mehr lesen...