Am 23. November 1993 erschien ein Vollstreckungsbeamter des Magistrates der Stadt Wien im Unternehmen der Beschwerdeführerin, um Abgabenrückstände aus nachfolgenden Rückstandsausweisen zu vollstrecken: 1. Rückstandsausweis betreffend Getränkesteuer für 7/91 bis 7/93 im Betrage von S 37.744,-- 2. Rückstandsausweis betreffend Lohnsummensteuer für 1-6/93 im Betrage von S 1.024,-- 3. Rückstandsausweis betreffend Dienstg... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §2 Abs1 idF 1963/053 ;AbgEO §2 Abs2 litb idF 1963/053 ;AbgEO §26 Abs1 idF 1992/457;LAO Wr 1962 §1;LAO Wr 1962 §46;
Rechtssatz: Zur Verwaltung der im § 1 Wr LAO bezeichneten öffentlichen Abgaben zählen die der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen, folglich auch die exekutive Einbringun... mehr lesen...
Mit Vollstreckungsbescheid vom 13. April 1993 stellte das Finanzamt fest, daß die Einbringlichkeit einer Abgabenschuld von insgesamt S 173.551,-- (für deren Entrichtung am 25. März 1993 Zahlungserleichterungen bewilligt worden seien) gefährdet erscheine und daher gemäß § 230 Abs. 7 BAO die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet würden. In seinem Rechtenschaftsbericht über die sodann am 15. April 1993 vorgenommene Vollstreckungshandlung hielt der Vollstrecker u.a. fest, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26 Abs1 lita;AbgEO §26 Abs2;
Rechtssatz: Die Pfändungsgebühr als reine Amtshandlungsgebühr fällt grundsätzlich auch dann an, wenn die Amtshandlung zu keiner Pfändung geführt hat, weil keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden oder der Schuldner nicht angetroffen wurde (Hinweis E 5.3.1991, 90/14/0023). Allerdings ziehen sich Volls... mehr lesen...
Am 28. Jänner 1991 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde dem Vollstrecker den Auftrag zur Pfändung beweglicher körperlicher Sachen und der im § 67 Abgabenexekutionsordnung - AbgEO angeführten Papiere und Einlagebücher (Vollstreckungsauftrag gemäß § 5 Abs. 3 leg. cit.) hinsichtlich der im Rückstandsausweis des Magistrates vom 11. Jänner 1991 ausgewiesenen, gegenüber dem Beschwerdeführer bescheidmäßig festgesetzten Getränkesteuer in Höhe von S 20.000,-- samt dem da... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26 Abs1 lita;GetränkesteuerG Slbg 1967;LAO Slbg 1963 §193;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991170137.X01 Im RIS seit 27.02.1992 mehr lesen...