Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 AbgEO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0177

Im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren fand am 3. Mai 1989 am Sitz der GmbH, über deren Vermögen am 4. Juli 1989 sodann der Konkurs eröffnet wurde, ein Pfändungstermin zur Hereinbringung von Abgabenforderungen statt. Der Vollstrecker des Finanzamtes trug dabei in das Pfändungsprotokoll unter 14 Postzahlen Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile unter Hinweis auf vom Geschäftsführer der GmbH als Vertreter des Abgabenschuldners zur Verfügung gestellte Listen, in denen die betreffend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0177

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §17 Abs1;AbgEO §18 Z5;
Rechtssatz: Zur Bekämpfung gesetzwidriger Vollzugsmaßnahmen (hier in concreto: eines gesetzwidrigen Pfändungsvorganges) im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren steht die in § 18 Z 5 AbgEO erwähnte Beschwerde gegen den Vollstreckungsvollzug zu Gebote, in deren Erledigung von der Vollstreckungsbehörde auch erford... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

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