Begründung: In seiner beim Landesgericht Krems an der Donau eingebrachten Amtshaftungsklage bringt der Kläger vor, grundbücherlicher Eigentümer einer im Bezirk Zwettl gelegenen Liegenschaft zu sein. Begehrt wird die Feststellung der Haftung der Republik Österreich für sämtliche Schäden aus der nicht ordnungsgemäßen und verweigerten Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens und der nicht durchgeführten Überprüfung der der Liegenschaft des Klägers „unterliegenden" Wasserkraftanlage. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Exszindierungsklage nach § 14 AbgEO die Unzulässigerklärung und Einstellung einer gegen eine näher bezeichnete Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) wegen offener Umsatz- und Einkommenssteuer geführten Abgabenexekution in Ansehung eines näher genannten, mit 40.000 EUR bewerteten Pkws. Die Klägerin sei dessen Eigentümerin, Zulassungsbesitzerin im Zeitpunkt der finanzbehördlichen Pfändung und Verbringung des Pkws an einen ihr bis dato unbeka... mehr lesen...
Norm: EO §37 Abs3AbgEO §14 Abs3JN §86a
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 14 Abs 3 AbgEO schließt ebenso wie der des § 37 Abs 3 EO den Wahlgerichtsstand nach § 86a JN aus. Entscheidungstexte 3 Ob 163/04y Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 163/04y Veröff: SZ 2004/111 1 Ob 115/06b Entscheidungstext OGH 20.06.2006 1 Ob 1... mehr lesen...