Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser Forderungen wurden ihr gegen die verpflichtete Partei mit drei gesonderten Exekutionsbewilligungen auf Grund jedes der Rückstandsausweise die Fahrnisexekution und überdies auf Grund aller Rü... mehr lesen...
Norm: AbgEO §12AbgEO §13EO §42 A1EO §42 F
Rechtssatz: Der OGH ist der Meinung, daß nicht nur die Einwendungen gegen den Anspruch gemäß § 12 AbgEO, für die sich dies aus § 42 Abs 1 Z 5 in Verbindung mit § 35 Abs 2 EO ergibt, sondern auch jene gegen die Durchführung der Vollstreckung gemäß § 13 AbgEO einen Aufschiebungsgrund bilden; hiefür ist nämlich die - trotz der erschöpfenden Aufzählung der Aufschiebungsgründe ausnahmsweise zulässige - analo... mehr lesen...
Norm: AbgEO §12AbgEO §13EO §42 A1EO §42 F
Rechtssatz: Auf Grund der gemäß § 12 und § 13 AbgEO erhobenen Einwendungen kann die gerichtliche Exekution nur aufgeschoben werden, bis über die Einwendungen von den Verwaltungsbehörden entschieden worden ist, also einschließlich der Entscheidung etwa über eine Vorstellung gemäß § 94 Abs 1 StmkGdO, aber ausschließlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...