1. Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur legte den gegenständlichen Akt mit dem Schreiben vom 25.04.2007 dem Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark vor, wo er am 26.04.2007 einlangte. Sie teilte mit, O D befinde sich seit 04.09.2006 im PAZ Wien in Schubhaft und habe am 26.12.2006 dort einen Asylantrag gestellt. Laut Rücksprache mit der EAST-Ost sei von Italien bereits die Zustimmung zur Rückübernahme eingelangt. Hievon sei D am 27.04.2007 in Kenntnis gesetzt worden. Da sich... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit einer langen Schubhaftdauer ist vor allem wesentlich, ob die Behörden das den Freiheitsentzug rechtfertigende Ziel mit der nötigen Ernstheit und Raschheit verfolgen (Kopetzky a.a.O. Rn 63 zu Art 2 BVG PersFrG). Der Beschwerdeführer, der in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, war seit mehr als vier Monaten in Schubhaft, als das Bundesasylamt die italienischen Behörden am 15.1.2007 um seine Aufnahme ersucht hatte. Nach dem Ablauf der zweimonatigen Fris... mehr lesen...