Mit Schriftsatz vom 5.12.2006 (beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 11.12.2006 eingelangt) brachte der Beschwerdeführer eine Beschwerde gemäß § 82 FPG ein und führte in dieser (wortwörtlich) aus wie folgt: ?Ich U. Ifeanyi derzeit in JA-S. bitte denn Unabhängigen Verwaltungssenat sich meiner anzunehmen, um wenigstens denn Schubhaftbescheid aufzuheben. Damit ich aus freien stück im Land meiner Wahl ausreisen kann. Sehr geehrtes Unabhängiges Verwaltungssenat Ich weiß dadurch das ich mic... mehr lesen...