Der am 5. Februar 1946 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1979 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. September 1980 wurden dem Beschwerdeführer Zeiten, die zwischen der Vollendung seines 18. Lebensjahres am 4. Februar 1964 und dem Tag des Beginnes seiner ruhegenussfähigen Bundesdienstzeit, dem 1. Jänner 1979, lagen, nach den Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §15;BDG 1979 §15a;BDG 1979 §236b idF 2003/I/071;PG 1965 §15 Abs1;PG 1965 §18 Abs1;PG 1965 §20 Abs1;PG 1965 §3 Abs1;PG 1965 §7 Abs1;PG 1965 §8;
Rechtssatz: Während mit dem angefochtenen Bescheid über die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit im Sinne des § 236b BDG 1979 entschieden wurde, wurde i... mehr lesen...
Der 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Der angefochtene Bescheid weist folgenden Spruch: auf: "Sie werden von der Salzburger Landesregierung mit Ablauf des 31.1.1994 in den Ruhestand versetzt. Die Bemessung Ihres Ruhegenusses sowie Ihre ruhegenußfähige Gesamtdienstzeit ist aus beiliegendem Ruhegenußbemessungsblatt, das einen Bestandteil dieses Bescheides darstellt, ersichtlich. Ruhegenuß (76 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;PG 1965 §7 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Eine bloße Anfechtung der Bemessung des Ruhegenusses (unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung) ist möglich. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungse... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §14 Abs1;PG 1965 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die erstmalige Bemessung des Ruhegenusses hängt vom Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120053.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...