Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 08.06.2004 zu Zl FW-76269 wurde gegen D.T. ein auf 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich erlassen. Begründend wurde ausgeführt, dass mit Urteil des LG für Strafsachen Wien zu Zl XY der Berufungswerber für schuldig befunden worden ist, das Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter Fall und 15 StGB begangen ... mehr lesen...