Mit dem angefochtenen Bescheid vom wurde über den rumänischen Staatsangehörigen Christian C. unter Berufung auf § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 und § 39 Abs 1 des Fremdengesetzes, BGBl. I 75/1997 (FrG 1997) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Zudem wurde ausgesprochen, dass er nach Eintritt der Durchsetzbarkeit des Bescheides unverzüglich aus dem Bundesgebiet auszureisen hat. Gestützt wird dieses noch vor dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union erlassene Aufenthaltsverbot auf die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die Berufungswerberin unter Berufung auf § 86 Abs 1 und § 63 Abs 1 Fremdenpolizeigesetz - FPG, BGBl. I 100/2005 idgF ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Ein Durchsetzungsaufschub wurde ihr gemäß § 86 Abs 3 FPG im Ausmaß von einem Monat erteilt. Begründend wird ausgeführt, die Berufungswerberin sei bulgarische Staatsbürgerin und sei ihr mit Gültigkeit vom 5.10.2004 bis 5.10.2005 eine quotenfreie Einreisebewilligung erteilt worden. Zur Erla... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erließ die Bundespolizeidirektion Innsbruck gegen den Berufungswerber gemäß § 60 Abs 1 und 2 Z 1 iVm den §§ 61, 63 und 66 Fremdenpolizeigesetz 2005 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich. Gemäß § 64 FPG und § 64 Abs 2 AVG wurde einer allfälligen Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt und wurde gemäß § 67 Abs 2 FPG die Durchsetzbarkeit des unbefristeten Aufenthaltsverbot mit Zustellung des angefochtenen B... mehr lesen...