Rechtssatz: Das gegenständliche Vergabeverfahren wurde nach Inkrafttreten des BVergG 2006 eingeleitet und unterliegt daher materiellrechtlich den Vorschriften des BVergG 2006. Wie aus dem Firmenbuchauszug ersichtlich ist, steht die H W I GesmbH & Co KEG in 100%igem Eigentum der Stadt W. Die H W I GesmbH & Co KEG ist sohin öffentliche Auftraggeberin iSd Art.14b Abs.2 lit.a B-VG. Dies hat zur Folge, dass gemäß Art.14b Abs.3 B-VG die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheite... mehr lesen...
Rechtssatz: Das gegenständliche Vergabeverfahren wurde nach Inkrafttreten des BVergG 2006 eingeleitet und unterliegt daher materiellrechtlich den Vorschriften des BVergG 2006. Wie aus dem Firmenbuchauszug ersichtlich ist, steht die H W I GesmbH & Co KEG in 100%igem Eigentum der Stadt W. Die H W I GesmbH & Co KEG ist sohin öffentliche Auftraggeberin iSd Art.14b Abs.2 lit.a B-VG. Dies hat zur Folge, dass gemäß Art.14b Abs.3 B-VG die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheite... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde vom 3.12.1996 enthält das Vorbringen einerseits gemäß § 67a AVG und § 67c AVG wegen behaupteter rechtswidriger körperlicher Mißhandlung sowie wegen Verletzung des § 89 SPG und §§ 5 Abs 1 u 6 Abs 1 RLV wegen behaupteter Verletzung der Menschenwürde durch rücksichtslose Behandlung, Voreingenommenheit und Diskriminierung. In der Sachverhaltsdarstellung wird im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe sich am 22.11.1996, gegen 19.00 Uhr in das Kommissariat ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde von VfGH und VwGH abgelehnt Rechtssatz: Die Konfrontation eines jugendlichen Mitwirkenden, welcher an der Herstellung pornographischer Videos selbst mitwirkte, mit seinen eigenen Videos zur Ausforschung weiterer Beteiligter, ist keine menschenunwürdige Behandlung und Diskriminierung aufgrund einer sexuellen Orientierung dieses Jugendlichen. mehr lesen...