Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg verhängte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. August 1986 über den Bf. (einen jugoslawischen Staatsangehörigen) gemäß §3 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG) ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot. In der Folge wurde der Bf. nach Jugoslawien abgeschoben. b) Am 10. November 1986 stellte er den Antrag, ihm gemäß §6 Abs1 zweiter Satz FrPG das Wie... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art140 Abs5MRK Art8FrPG §3FrPG §6 Abs1 zweiter SatzFrPG §8
Leitsatz: Eingriff in das - unter Gesetzesvorbehalt gewährleistete - Recht
auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Verweigerung der
Bewilligung zum Wiederbetreten des Bundesgebietes;
langjähriger Aufenthalt des Bf. im Inland, private
Beziehungen zu in Österreich wohnhaften Personen
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bundespolizeidirektion (BPD) Graz verhängte mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 9. Oktober 1980 über I K - einen türkischen Staatsangehörigen - gemäß §3 Abs1 und 2 lita und e iVm §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) ein bis zum 8. Oktober 1990 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet. Diese Maßnahme wurde damit begründet, daß er sich, ohne im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung oder... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FrPG §3 idF vor der Nov BGBl 555/1986 FrPG §6 Abs1 und Abs2FrPG §8MRK Art8
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Aufhebung eines
befristeten Aufenthaltsverbotes; keine Bedenken gegen §8 FrPG, der
seinen Inhalt nur aus dem Zusammenhalt mit dem unter Fristsetzung
aufgehobenen §3 gewinnt (VfSlg. 10737/1985) - bis zum
Fristablauf auch §8 verfassungsrechtlich... mehr lesen...