Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 15.02.2024 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 1. Jänner 2023 an eine Gesamtpension nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.150,72 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus einem Ruhegenuss von EUR 2.628,40, einem Erhö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (im Folgenden: BVA) vom 05.09.2018, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) vom 01. April 2018 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.976,84 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus: - einem Ruhegenuss von EUR 4.793,87 - einer Nebengebührenzulage von EUR 182,97. Begründend wurde ... mehr lesen...