Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Balletttänzerin der Wiener Volksoper und wurde mit 31. 8. 1999 in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Sie bezieht seitdem eine Pension nach den Bestimmungen des Bundestheaterpensionsgesetzes. Der Berechnung der Pensionshöhe der Klägerin (62 % der Bemessungsgrundlage) wurde die Bestimmung des § 5 Abs 8 BThPG idF BGBl I 1998/123 zu Grunde gelegt, die vom 1. 1. 1998 bis zum Ablauf des 30. 9. 2002 in Geltung stand. Nach dieser Bestimmung zählten tats... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 9. 1972 bis zu seiner Versetzung in den zeitlichen Ruhestand mit 31. 8. 1999 beim Österreichischen Bundestheaterverband, Staatsoper, aufgrund eines Bühnendienstvertrags als Balletttänzer tätig. Seit 1. 9. 1999 bezieht der Kläger Ruhegenussleistungen nach dem Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG). Der Berechnung der Pensionshöhe des Klägers wurde die Bestimmung des § 5 Abs 8 BThPG idF BGBl I 1998/123, zu Grunde gelegt, die vom 1. 1. 1998 bis z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478BThPG idF BGBl I 1998/123 §5 Abs8
Rechtssatz: Die Verjährung der nach dem BThPG zustehenden Ruhegenussraten beginnt mit der Fälligkeit der einzelnen Raten zu laufen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass eine Bestimmung (hier: § 5 Abs 8 BThPG idF BGB I 1998/123) über die Berechnung der Pensionshöhe verfassungswidrig ist (bzw war) und vom VfGH erst mit Erkenntnis vom 15. 12. 2004 aufgehoben wurde. Für den Ruhegenussempfänge... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision gemäß § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 5b Abs 8 Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG), BGBl 1958/159, idF Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl I 2005/80, und des § 18j BThPG idF Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I 2003/71, keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Dieser
Begründung: der Zulassung der Revision schloss sich der Revisionswerber an. Die Revisionsgegner... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Klägerinnen waren auf Grund von Bühnendienstverträgen mit dem Österreichischen Bundestheaterverband seit 1. 9. 1971 als Tänzerinnen beschäftigt. Die am 15. 10. 1956 geborene Erstklägerin wurde am 31. 10. 1999, die am 22. 3. 1957 geborene Zweitklägerin am 31. 3. 2000 in den zeitlichen Ruhestand versetzt. An beide gelangt seither ein Ruhegenuss zur Auszahlung. Im Fall der Erstklägerin entspricht der Ruhegenuss 64 % der Ruhegenussermittlungsgrundlage. An die Z... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin und der Zweitkläger waren aufgrund von Bühnendienstverträgen mit dem Österreichischen Bundestheaterverband als Tänzerin bzw. Tänzer beschäftigt. Beide wurden mit Ablauf des 31. 8. 1999 gemäß § 2 Abs 2 BThPG in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Die Erstklägerin war zu diesem Zeitpunkt 49 Jahre alt, der Zweitkläger war 43 Jahre alt. An beide gelangte ab 1. 9. 1999 ein Ruhegenuss zur Auszahlung, der 62 % der Ruhegenussermittlungsgrundlage (im Wesentlich... mehr lesen...
Norm: BThPG idF BGBl I 1998/123 §5 Abs8
Rechtssatz: Antrag an den Verfassungsgerichtshof zu entscheiden, dass § 5 Abs 8 BThPG in der für die Zeit vom 1. Jänner 1998 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002 geltenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 123/1998 verfassungswidrig war. Entscheidungstexte 9 ObA 23/02a Entscheidungstext OGH 26.06.2002 9 ObA 23/02a ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin und der Zweitkläger waren aufgrund von Bühnendienstverträgen mit dem Österreichischen Bundestheaterverband als Tänzerin bzw. Tänzer beschäftigt. Beide wurden mit Ablauf des 31. 8. 1999 gemäß § 2 Abs 2 BThPG in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Die Erstklägerin war zu diesem Zeitpunkt 49 Jahre alt, der Zweitkläger war 43 Jahre alt. An beide gelangte ab 1. 9. 1999 ein Ruhegenuss zur Auszahlung, der 62 % der Ruhegenussermittlungsgrundlage (im Wesentlichen... mehr lesen...