Entscheidungsgründe: Leopold H*****, der Gatte der Klägerin, bezog von der beklagten Partei seit 1. August 1996 ein Pflegegeld der Stufe 1 in Höhe von S 2.000 monatlich. Nach Stellung eines Antrages auf Erhöhung des Pflegegeldes ist Leopold H***** am 29. Mai 1998 verstorben. Mit Bescheid vom 10. September 1998 sprach die beklagte Partei gegenüber der fortsetzungsberechtigten Klägerin aus, dass für April 1998 ein Pflegegeld der Stufe 5, für den Sterbemonat Mai 1998 hingegen kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Pensionistin Anna K*****, die Mutter des Klägers, bezog von der Beklagten seit 1. Oktober 1994 ein Pflegegeld der Stufe 2. Sie verstarb am 23. Februar 1998. Mit Bescheid vom 19. Mai 1998 wurde das Pflegegeld (rückwirkend) ab 1. Jänner 1998 neu bemessen und in Höhe der Stufe 5 (monatlich S 11.591) festgestellt. Die für den Monat Jänner 1998 unter Berücksichtigung eines Überbezuges infolge Ruhens gebührende Nachzahlung wurde mit S 2.792,40 errechnet und an... mehr lesen...
Norm: BPGG §47 Abs4
Rechtssatz: Gegen die Anwendung der Übergangsbestimmung des § 47 Abs 4 BPGG bestehen keine Bedenken aus dem Grunde der Verfassungswidrigkeit. Entscheidungstexte 10 ObS 114/99h Entscheidungstext OGH 05.10.1999 10 ObS 114/99h 10 ObS 260/99d Entscheidungstext OGH 09.11.1999 10 ObS 260/99d ... mehr lesen...
Norm: BPGG §47 Abs4
Rechtssatz: Auf Grund der in dieser Bestimmung vorgesehenen (einmaligen) Vorschußzahlung in der Höhe des für Dezember 1996 ausgezahlten Pflegegeldes ist der Anspruch des Pflegebedürftigen beziehungsweise Eintrittsberechtigten auf den aliquoten Teil der Leistung im Sterbemonat pauschaliert abgegolten. Im Sterbemonat gebührt keine weitere Leistung mehr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...