Entscheidungen zu § 32 Abs. 1 PG 1965

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2013/10/14 2013/12/0023

Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1996 war die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 1. Juli d.J. zur außerordentlichen Universitätsprofessorin an der Universität X ernannt worden. Unbestritten ist, dass sie am 20. März 1996 einen notariell beglaubigten "Verzicht auf Pensionsversorgung" des Inhaltes abgegeben hatte, dass sie im Hinblick auf ihre Ernennung zur außerordentlichen Universitätsprofessorin unwiderruflich vor Entstehung der Anwartschaft gemäß § 2 Abs. 1 d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.2013

RS Vwgh 2013/10/14 2013/12/0023

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §32 Abs1;PG 1965 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0719/72 E 23. November 1972 RS 3 Stammrechtssatz Für die Annahme einer Verzichtserklärung stellt § 32 Abs 1 PG keine Formerfordernisse auf. Sie kann also auch konkludent erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2013:2013120023.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.2013

RS Vwgh 2013/10/14 2013/12/0023

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: ABGB §863;PG 1965 §32 Abs1;
Rechtssatz: Ein redlicher Erklärungsempfänger muss eine im Ernennungsdekret der Dienstbehörde enthaltene Wendung, dass die Verzichtserklärung der Beamtin "zur Kenntnis genommen" werde, als Erklärung namens des Bundes mit dem Rechtsfolgewillen verstehen, dass die Verzichtserklärung angenommen und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.2013

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