RS Vwgh 2013/10/14 2013/12/0023

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Veröffentlicht am 14.10.2013
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

ABGB §863;
PG 1965 §32 Abs1;

Rechtssatz

Ein redlicher Erklärungsempfänger muss eine im Ernennungsdekret der Dienstbehörde enthaltene Wendung, dass die Verzichtserklärung der Beamtin "zur Kenntnis genommen" werde, als Erklärung namens des Bundes mit dem Rechtsfolgewillen verstehen, dass die Verzichtserklärung angenommen und damit rechtswirksam sein soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013120023.X02

Im RIS seit

12.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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