Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 36 Abs 1 Z 1 und § 48 Abs 1 FrG 1997 iVm § 37 sowie § 39 Abs 1 FrG gegen den Beschwerdeführer ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot und schloss gleichzeitig gemäß § 45 Abs 4 FrG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen den Aufenthaltsverbotsbescheid aus. Weiters wurde gemäß § 48 Abs 3 FrG die Erteilung eines Durchsetzungsaufschubes abgelehnt und ausgesprochen, dass der Beschw... mehr lesen...
Begründung: I.) Die Beschwerdeführerin brachte am 16.11.1995 durch ihren ausgewiesenen Vertreter eine Beschwerde zu den fünf im
Spruch: genannten Beschwerdepunkten anläßlich der am 4.10.1995 gegen 22.00 Uhr durchgeführten Amtshandlung von vier Sicherheitswachebeamten ein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, daß die SWB "das Lokal durchsuchten" und bei den anwesenden Gästen Personenkontrollen inklusive Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung durchführten. Der im Lokal anwesende rechts... mehr lesen...
Beachte bestätigt vom VwGH Zl 96/01/0609 vom 24.6.1998 Rechtssatz: Eine jur Person kann keine Verletzung von Rechten geltend machen, welche natürlichen Personen vorbehalten ist. mehr lesen...