Außer Streit steht, dass die Klägerin am 27.01.2006 für den am 15.11.2005 geborenen L*** den Antrag auf eine Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung gestellt hat. Die Klägerin hatte bis 31.3.2006 einen gültigen Aufenthaltstitel als Studentin gemäß § 7 Abs. 4 Z 1 Fremdenrechtsgesetz. Sowohl die Weitergewährung des Aufenthaltstitels für die Klägerin selbst als auch für den mj. L*** wurde mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung, ausgestellt am 6.11.2006, gewährt. 27.01.2006 ... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs1 Z5FPG 2005 §30 Abs4NAG §24 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers knüpft lediglich die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an den Zeitpunkt der Ausstellung des Aufenthaltstitels (NAG-Karte) an. Bei einer verfassungskonformen Interpretation ist davon auszugehen, dass ein rechtszeitiger Antrag auf Kinderbetreuungsgeld Frist wahrend ist und nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels die Gewährung das Kinder... mehr lesen...