Entscheidungsdatum 10.10.2024 Norm: BDG 1979 §50a B-VG Art133 Abs4 GehG §116d GehG §13b GehG §22 PG 1965 §1 PG 1965 §25a PG 1965 §3 PG 1965 §4 PG 1965 §5 PG 1965 §58 PG 1965 §6 PG 1965 §61 PG 1965 §69 PG 1965 §7 PG 1965 §8 PG 1965 §88 PG 1965 §9 PG 1965 §90 PG 1965 §91 PG 1965 §92 PG 1965 §93 PG 1965 §94 PG 1965 §99 BDG 1979 § 50a heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 15.02.2024 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 1. Jänner 2023 an eine Gesamtpension nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.150,72 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus einem Ruhegenuss von EUR 2.628,40, einem Erhö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 14.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.05.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.478,29 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: ? einem Ruhegenuss von EUR 1.546,26, ? einer Nebengebührenzulage von EUR 515,53 und ? ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 18.02.2021, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Antragsteller) ab 01.03.2020 eine Gesamtpension nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 3.436,26 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich € 2.317,75, einer Nebengebührenzulage von monatlich € 729,48 und einer anteiligen Pension nach dem Allgemeine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer wurde ab 01.12.2017 gemäß § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 236d Abs 1. und 2. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 in den Ruhestand versetzt. 2. Am 27.11.2017 hat die BVA den Beschwerdeführer über die vorläufige Zahlung eines Pensionsvorschusses in Höhe von monatlich brutto € 3.089,69 informiert und darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bescheidmäßige Bemessung des Ruhebezuges erst nach endgültigem Vorlie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (im Folgenden: BVA) vom 05.09.2018, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) vom 01. April 2018 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.976,84 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus: - einem Ruhegenuss von EUR 4.793,87 - einer Nebengebührenzulage von EUR 182,97. Begründend wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 12.09.2019, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.05.2019 eine Gesamtpension von monatlich brutto € 2.329,91 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich € 1.392,53, einem Erhöhungsbetrag nach § 90a PG 1965 von mon... mehr lesen...
Begründung: I.Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Frau XXXX (in der Folge BF) war als Lehrerin zuletzt im XXXX , tätig. Die BF beantragte mit 22.12.2010 die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung der Zeiten, welche sie vor Vollendung des 18.Lebensjahres zurückgelegt habe sowie die Verbesserung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung. Auf Grund dieses Antrages der BF wurden für sie mit Wirksamkeit vom 1.4.2004 gemäß §§ 12 und 113 GehG 1956 durch zusätzliche V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 6.8.2014, Zl PAL-001516/14-A03, wurde Herr XXXX (in der Folge BF), geb. am XXXX , mit Ablauf des 30.9.2014 gemäß § 14 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Das Ergebnis der Beweisaufnahme zur Bemessung seines Ruhegenusses wurde dem BF mit Schreiben vom 2.9.2104 unter Einräumung einer 14-tägigen Stellungnahmefrist zur Kenntnis übermittelt. Der BF sah von einer Stellungnahme ab. 2. Mit Bescheid der Österreichischen Post AG, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. StR Dipl.-Päd. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) befindet sich seit dem 01.06.2016 im Ruhestand. 2. Mit Bescheid vom 17.08.2017, Zl XXXX stellte die BVA fest, dass dem Beschwerdeführer ein Ruhegenuss vom 01.06.2016 an von monatlich brutto € 3.278,80 gebührt. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 422,68 sowie ein Erhöhungsbeitrag von monatlich brutto € 212,63. 3. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2017 wurde festgestellt, dass Herrn XXXX (Beschwerdeführer-Bf) ab 01.08.016 eine Gesamtpension (Ruhegenuss und Nebengebührenzulage und Pension nach dem APG) gemäß §§ 3 bis7, 58,61 iVm 69,88,90-94 und 99 des PG 1965 von monatlich brutto € 2.899,53 gebühre. 2. Dagegen hat XXXX Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass er – gemäß der Entscheidungen des EuGH, des VwGH und des OGH - bei der LPD Salzburg die Neufestsetzu... mehr lesen...