Der 1982 geborene (und damit nun volljährige) Beschwerdeführer hat als Stiefkind des am 20. Juli 1996 verstorbenen öffentlichrechtlichen Bediensteten R H Anspruch auf Waisenversorgungsgenuss nach den §§ 17 und 18 PG 1965. Da der leibliche Vater des Beschwerdeführers eine lebenslängliche Haftstrafe verbüßt, erhielt der Beschwerdeführer bis zum Tod seines Stiefvaters monatliche Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 (= UVG), die aber mit 31. Juli 1996 wegen de... mehr lesen...