Begründung: Der am 24.4.1952 geborene Kläger, der seit 1.9.1995 eine Invaliditätspension von der beklagten Partei bezieht, leidet an einer Athrophie der Sehnerven beider Augen. Das rechte Auge weist eine Sehschärfe von 0,1 und das linke Auge eine solche von 0,15 auf, wobei die Gesichtsfeldaußengrenzen fransig, konzentrisch auf ca 30o bis 40o nasal und 40o bis 50o temporal eingeschränkt sind; das zentrale Gesichtsfeld konnte "aufgrund der hohen Anzahl an falsch negativen Antworte... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs5 Z23BPGG §4 Abs2 HEinstV §7RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §21
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 21 der Richtlinien für die einheitliche Anwendung des BPGG, wonach bei Vorhandensein eines "aktuellen augenärztlichen Befundes im Regelfall" eine weitere augenfachärztliche Begutachtung durch einen "Vertrauensarzt" nicht mehr notwendig sein soll, bezweckt ... mehr lesen...