Index: L92203 Pflegegeld Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PGG NÖ 1993 §20 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bescheide, die eine vorläufige Regelung treffen, weil sie durch eine Handlung der Parteien außer Kraft gesetzt werden können (hier: § 20 Abs 3 NÖ PGG 1993), können von diesen Parteien mangels Legitimation nicht vor dem VwGH angefochten werden, wenn den Parteien die Möglichkeit eingeräumt ist,... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde wird behauptet, daß mit dem im Spruch: genannten Bescheid ein Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Pflegegeld nach dem NÖ Pflegegeldgesetz unter der Nachsicht der Voraussetzungen der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 3 Abs. 4 NÖ Pflegegeldgesetz abgewiesen worden sei. Der Beschwerdeführer erachtet sich durch den angefochtenen Bescheid in dem ihm gemäß § 3 NÖ Pflegegeldgesetz zustehenden Recht auf Gewährung eines Pflegegeldes und in de... mehr lesen...