Die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark warf M F T mit Straferkenntnis vom 18.02.2013, GZ: BHFB-15.1-3042/2012, vor, er habe am 24.02.2012, um 04.31 Uhr, im Gemeindegebiet Gn-W, mit seinem Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen in der Wohnanlage G im Bereich des Vorschriftszeichens Halten und Parken verboten gehalten. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 24 Abs 1 lit a StVO iVm dem Bescheid des Gemeindeamtes Gn-W, Zahl: 131-4-Akt/2001, verletzt und wurde über ihn eine Geld... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 (Abs 1) des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (StFGPG), LGBl. Nr. 12/2012, sind Fluchtwege sowie Rettungs- und Angriffswege der Einsatzkräfte innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Stiegenhäusern, Zugängen, Zufahrten und Durchfahrten sowie Freiflächen, die für das Abstellen von Einsatzfahrzeugen und den Aufbau des Rettungs- und Löscheinsatzes dienen oder bestimmt sind, ständig freizuhalten und erforderlichenfalls ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Die ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde der Sachverhaltsfeststellungen ist erwiesen, dass der Bf zum Zeitpunkt seiner erkennungsdienstlichen Behandlung am 24.11.2000 im Verdacht einer mit Strafe bedrohten Handlung stand, nämlich nach §§ 12 und 156 StGB. Wegen diesem Tatverdacht wurde bereits am 22.11.2000 eine Strafanzeige gegen den Bf eingebracht und es war diese Anzeige Anlass für den Beschluss des LG St. Pölten vom 29.11.2000, mit welchem die Voruntersuchungen ua gegen den Bf eingeleitet wurden. Bereits ... mehr lesen...