1.1. Der BF begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner obigen Zurückweisung mit der Begründung: , er sei zu Unrecht wegen "Verdachts der Menschenschlepperei" zurückgewiesen worden. Auf Einladung eines österreichischen Ehepaares hätten er und seine Frau Österreich besuchen wollen. Ein Einreisevisum habe vorgelegen und seien er und seine Frau vom österreichischen Ehepaar in Budapest abgeholt worden. Er sei in seinem Wagen mit dem Österreicher zum Grenzübergang gekommen, wo ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bundesminister für Inneres ist für Zurückweisungen nicht zuständig. Wenn für ihn Dienst versehende Organwalter (Kriminalbeamte mit einer Zurückweisung (wegen Schlepperei) bei der Grenzkontrolle an einem österreichisch-ungarischen Grenzübergang einschreiten, so handeln sie unbefugt. Ihr Einschreiten ist weder durch § 110 FrG noch § 14 Abs 3 SPG gedeckt, weil weder eine Maßnahme zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem FrG noch eine Angelegenheit der Sicherhei... mehr lesen...