Rechtssatz: Das Baugrundstück ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Baufläche-Kerngebiet gewidmet. Gemäß § 14 Abs 2 Raumplanungsgesetz sind Kerngebiete Gebiete in zentraler innerörtlicher Lage, die vornehmlich für Gebäude für Verwaltung, Handel, Bildungs- und andere kulturelle und soziale Einrichtungen, sonstige Dienstleistungen und Wohnungen bestimmt sind. Andere Gebäude und Anlagen sind zulässig, wenn der Charakter als Kerngebiet nicht gestört wird. Diese Bestimmung beinhaltet ? eb... mehr lesen...