Rechtssatz: § 1 Abs 2 DVV steht nicht im Widerspruch zu § 2 Abs 5 erster Satz DVG 1984, der das Angehören eines Beamten zu einer Dienststelle (Hinweis VfSlg 3612/1959, E 25.3.1981, 09/1184/80) als ein maßgebliches Kriterium für die Ermittlung der Zuständigkeit bestimmt. Dies folgt aus der Systematik des § 2 Abs 2 Satz 1 DVG 1984 (subsidiäre Generalzuständigkeit der obersten Dienstbehörde als erste Instanz) und § 2 Abs 2 Satz 2 DVG 1984 (Ermächtigung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach... mehr lesen...