Entscheidungen zu § 85 Abs. 1 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2010/5/27 5Ob37/10t

Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.2010

RS OGH 1993/9/15 3Ob88/93

Norm: GBG §85 Abs1GBG §94 AGBG §94 CGBG §98
Rechtssatz: Durch die Angabe der Einlagezahl und der Katastralgemeinde der Liegenschaft sind sowohl der Vermögensteil, auf den Exekution geführt werden soll, also auch der Ort, an dem er sich befindet, eindeutig und unverwechselbar bezeichnet sind. Die Angabe der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft trägt zur eindeutigen Bezeichnung des Exekutionsobjekts nichts wesentliches bei und ist daher über... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1993

RS OGH 1992/9/29 5Ob115/92

Norm: GBG §85 Abs1GBG §98
Rechtssatz: Es bildet keinen Abweisungsgrund, wenn die Antragstellerin die Anmerkung der Löschungsverpflichtung hinsichtlich laufender Nummern des C - Blattes verlangte und nicht jeweils auch die Kleinbuchstaben zuordnete, da kein Zweifel daran bestehen kann, daß auch trotz des Umstandes, daß bei den betreffenden Nummern nicht nur Hypotheken, sondern auch (andere) Löschungsverpflichtungen und Vorrangseinräumungen einge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1992

RS OGH 1992/9/29 5Ob115/92, 5Ob37/10t

Norm: GBG §85 Abs1GBG §85 Abs2GBG §98
Rechtssatz: Gemäß §§ 85 Abs 1, 98 GBG sind im Grundbuchsgesuch Eintragungsobjekte so zu bezeichnen, dass ein Auseinanderhalten von verpfändeten Miteigentumsanteilen möglich ist; es bildet jedoch keinen Abweisungsgrund, wenn das Einverleibungsbegehren keine Zweifel offen lässt, worum es der Antragstellerin ging (hier: um die
Begründung: eines Gesamtpfandrechtes an den beiden Liegenschaftsanteilen ihres Darleh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1992

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