Begründung: Die Liegenschaft ***** steht im bücherlichen Alleineigentum der Beklagten. Der Kläger verlangt im Hauptbegehren die Aufhebung der „Gemeinschaft des bestehenden jeweiligen Hälfteeigentums“ der Streitteile an dieser Liegenschaft „durch gerichtliche Feilbietung (Zivilteilung)“ und „sodann die Aufteilung des Verwertungserlöses je zur Hälfte zwischen den Streitteilen“. Zwischen den Streitteilen habe von 1990 bis 2000 eine Lebensgemeinschaft bestanden, wobei beide von einer kü... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 1. 2008 erging zu 2 A 305/06k-19 des Bezirksgerichts Floridsdorf in der Verlassenschaftssache nach Emma K***** ein Einantwortungsbeschluss, womit aufgrund des Gesetzes und über erfolgte Erbsentschlagung der erblasserischen Tochter Christa H***** den Enkeln der Erblasserin Christian H*****, Friedrich H***** und Alexander H***** die Verlassenschaft zu je einem Drittel eingeantwortet wurde. Die Erblasserin war Eigentümerin von 9/32 Anteilen der Liegenschaft EZ 635 ... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GmbH, von der der Antragsteller sein Eigentumsrecht ableitet, war vor der
Begründung: von Wohnungseigentum Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (TZ 1510/2007), an der zu TZ 1765/2007 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002 einschließlich des namentlich genannten Treuhänders angemerkt war. Weiters war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG zu TZ 2873/2007 i... mehr lesen...
Gründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 4. 8. 2003 eingebrachten Klage die Beklage schuldig zu erkennen, in die Einverleibung seines Eigentums am Mindestanteil, der sich nach dem WEG 2002 für die Wohnung Nr. 6 im zweiten Obergeschoss des Hauses G*****, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Vorraum, Abort mit Bad und den Mansardenräumen Nr. 2, 5 und 8 ergibt, und des Wohnungseigentums an diesem Objekt einzuwilligen; dies bei gleichzeitiger Einverleibung verschiedener Rechte. Hilfsweise s... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage vom 4. 8. 2003 begehren die Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentums am Mindestanteil, der sich nach dem WEG 2002 für die Wohnung Nr 9 im dritten Obergeschoss (Dachgeschoss) des Hauses ***** in S*****, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Vorraum, Bad und WC und dem Mansardenraum Nr 4 ergibt sowie ihres Wohnungseigentums an dem angeführten Objekt einzuwilligen, dies bei gleichzeitiger Einverleibung des Vor... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß der zwischen dem Erstbeklagten als Verkäufer und dem Zweitbeklagten als Käufer am 25. 4. 1989 in ***** geschlossene Kaufvertrag über die Liegenschaft ***** nichtig und stellte das weitere Klagebegehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, in die Wiederherstellung des Grundbuchstandes zum 2. 4. 1990 betreffend die Liegenschaft ***** einzuwilligen, nämlich in die grundbücherliche Einverleibung des alleinigen Eigentumsrechtes... mehr lesen...
Norm: GBG §61 Abs2 B2GBG §65 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Streitanmerkung wirkt ein über die Klage ergehendes Urteil oder ein hierüber geschlossener Vergleich auch gegen denjenigen, für den im Rang einer vorausgehenden Anmerkung der Rangordnung, jedoch erst nach der Streitanmerkung ein Recht eingetragen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 14/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987 3 Ob 14/87 ... mehr lesen...