Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht nach Vollendung des rechtswissenschaftlichen Studiums (Promotion zur Doktorin der Rechtswissenschaften am 12. Juni 1980) und privatrechtlichen Dienstverhältnissen mit den Salzburger Stadtwerken (vom 15. November 1974 bis zum 14. Juni 1981) und zum Bund - ab 15. Juni 1981 - seit 1. Juli 1984 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde insbesondere als Stellvertreterin des Landesschulratsdirektors sowie als Abteilungsle... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §23 Abs7;BGBG 1993 §23 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0256 E 18. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinen E 24.6.1998, 96/12/0189, und E 20.1.1999, 97/12/0177, klargestellt hat, normiert das BGBG 1993 für das Schadenersatzverfahren keine Bindungswirkung an das Gutachten der Gleichbehan... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberstudienrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Mai 2001 wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung im Bereich des Stadtschulrates Wien die Stelle eines Landesschulinspektors/einer Landesschulinspektorin der Verwendungsgruppe SI 1 für Sozialakademien, Lehranstalten für Tourismus, soziale und wirtschaftliche Berufe ausgeschrieben. Auf die ausgeschriebene Stelle bewarben sich zehn Personen, darunter die Beschwerdeführerin, die a... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §23 Abs7;BGBG 1993 §23 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0256 E 18. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinen E 24.6.1998, 96/12/0189, und E 20.1.1999, 97/12/0177, klargestellt hat, normiert das BGBG 1993 für das Schadenersatzverfahren keine Bindungswirkung an das Gutachten der Gleichbehan... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin im Funktionszulagenschema (A 2/4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Oberlandesgericht (kurz: OLG). Der Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes X (kurz: BG bzw. BG X) im Sprengel dieses Oberlandesgerichtes und am Sitz des Landesgerichtes X (LG X) wurde mit Ablauf des 30. Juni 1997 in den Ruhestand versetzt (diese Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle ist der Verwendungsgrup... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §23 Abs7;BGBG 1993 §23 Abs8;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinen E 24.6.1998, 96/12/0189, und E 20.1.1999, 97/12/0177, klargestellt hat, normiert das BGBG 1993 für das Schadenersatzverfahren keine Bindungswirkung an das Gutachten der Gleichbehandlungskommission. § 23 Abs 7 BGBG 1993 knüpft vielmehr an eine von der K... mehr lesen...