Entscheidungsgründe: I. 1. In den beiden an den Bf. ergangenen Bescheiden über die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer für das Jahr 1974 wich das Finanzamt Graz-St. von den Erklärungen insofern ab, als es den zwischen dem Bf. als Eigentümer des Hauses Graz, K-Gasse, und seinem Vater Dipl.-Ing. DDr. J G abgeschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in diesem Haus unter Berufung auf §22 BAO nicht anerkannte. Das Finanzamt kürzte dementsprechend die Mieteinnahmen und die Werbungskos... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5AGBG §140BAO §22
Rechtssatz: BAO; Annahme des Mißbrauchs iS des §22 hinsichtlich eines zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Mietvertrages; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung Entscheidungstexte B 506/... mehr lesen...