Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Übernehmerin im Zwangsversteigerungsverfahren u.a. zu Punkt III. 2. seines Beschlusses vom 25. 6. 1998 die Einverleibung der Löschung eines (richterlichen) Veräußerungs-, Belastungs- und Verpfändungsverbots. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht, soweit noch von Bedeutung für die zu fällende Entscheidung, dem Rekurs der früheren Ehefrau des Verpflichteten insoweit Folge, als es das genannte Teilbegehren in Abänderung der er... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Kaufvereinbarung vom 1. 8. 2000, eines Kaufvertrags vom 6. 11. 2000 sowie weiterer hier nicht interessierender Urkunden begehrte der Antragsteller am 14. 2. 2001 beim Erst- als Grundbuchsgericht die Eintragung seines Eigentumsrechts an der Liegenschaft EZ ***** sowie die Löschung des unter C-LNR 2 angemerkten richterlichen Belastungs- und Veräußerungsverbots. Dieses Verbot war mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Feldkirch am 1. 12. 200... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c BABGB §440EO §382 Z6 II6EO §384 Abs2GBG §56GBG §57GBG §131GBG §133
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung bleibt zwar aufrecht, solange sie nicht vom erlassenden Gericht aufgehoben wird (oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt); richtet sich jedoch das einstweilige Veräußerungsverbot und Belastungsverbot zufolge einer unbedingt rechtswirksamen Übereignung der verbotsbetroffenen Liegenschaft nicht mehr gegen den Liegenschaft... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §131GBG 1955 §133
Rechtssatz: (Zur GBGNov 1942) Selbst wenn das Erstgericht sich im Sinne der §§ 2, 4 Abs 1 lit a GBGNov 1942 im Recht für befugt halten konnte, Belastungen nicht zu übertragen, so hätte es doch die infolge der Eintragung Berechtigten, allenfalls einen Kurator, von der lastenfreien Übertragung verständigen und ihnen damit Gelegenheit geben sollen, die lastenfreie Abschreibung zu bekämpfen. Ents... mehr lesen...